AGB EMS

Allgemeine Geschäftsbedingungen EMS

Leistungen und Laufzeiten

Die Vereinbarung, deren Laufzeit am Tag der Unterschrift der Anmeldung durch das Mitglied beginnt, wird im Rahmen des Classic Tarifs für eine Laufzeit von 26 Wochen bzw. 6 Monate und im Active-Tarif für 52 Wochen bzw. 12 Monaten geschlossen. Alle Tarife erlauben jeweils ein EMS-Training pro Woche.

Wird das Classic- oder das Active-Abo nicht 8 Wochen vor dem Ende der vereinbarten Laufzeit schriftlich gekündigt, verlängert sich die Laufzeit jeweils um weitere 26 Wochen bzw. 6 Monate.

Der Wechsel in einen Tarif mit längerer Laufzeit oder ein Upgrade auf den Wäsche-Service ist jederzeit möglich.

Die Pflicht des Mitglieds zur Zahlung der Beiträge und fälligen Gebühren bis zum Laufzeitende wird durch die ordentliche Kündigung nicht berührt. Das Recht, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt davon unberührt.

Beiträge und Gebühren

Die Beiträge des gewählten Tarifs sind jeweils zum Wochenbeginn zur Zahlung fällig und werden wöchentlich abgebucht. Das Startpaket wird mit dem Vertragsabschluss zur Zahlung fällig. Die Leistungen aus dem Startpaket können nur innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsabschluss in Anspruch genommen werden.

Die Pflicht zur Zahlung der Beiträge und fälligen Gebühren bleibt auch dann bestehen, wenn das Mitglied die Leistungen aus Gründen, die es zu vertreten hat, nicht in Anspruch nimmt. Ausgenommen sind durch ärztliches Attest bescheinigte krankheits- oder verletzungsbedingte Verhinderungen des Mitglieds ab einer Dauer von 6 Wochen sowie Schwangerschaft, ferner durch adäquaten Nachweis bescheinigte berufliche Verhinderungen ab einer Dauer von 2 Monaten. In diesen Fällen wird die Laufzeit der Vereinbarung bis zum Wegfall der Verhinderung unterbrochen, im Fall der Schwangerschaft für längstens ein Jahr, beginnend mit Vorlage des Attests.

Der Lizenznehmer behält sich vor, im Falle des Zahlungsverzugs Verzugszinsen in der gesetzlich zulässigen Höhe zu berechnen und kann die Vereinbarung außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen. Kommt das Mitglied mit mindestens vier wöchentlichen Beiträgen in Verzug, wird der gesamte Restbetrag sofort zur Zahlung fällig.

SEPA Basislastschrift

Die Beiträge und Gebühren des Classic- und Active-Tarifs werden im SEPA Lastschriftmandat erhoben. Die Buchung erfolgt jeweils am Montag der laufenden Woche, bei Feiertagen am darauffolgenden Bankarbeitstag.

Die Leistung „Wäsche-Service“ wird ebenfalls zu diesen Terminen fällig und zusammen mit dem Wochenbeitrag eingezogen. Die Leistungen des gewählten Startpakets werden zusammen mit der ersten Beitragsbuchung nach Abschluss des Abonnements erhoben. Der Einzug von Zusatzbeiträgen, z.B. aus dem Verkauf von Nahrungsergänzung oder Merchandise-Artikeln, wird auf Wunsch vereinbart und erfolgt mit der nächsten wöchentlichen Beitragsbuchung.

Die Frist der Vorabinformation der SEPA-Lastschrift (Prenotifikation) wird von 14 auf zwei Tage verkürzt.

Änderungen der Anschrift, bei Lastschrift ach Kontoänderungen, sind dem Lizenznehmer unverzüglich mitzuteilen. Durch das Mitglied zu vertretende Bankgebühren für Rücklastschriften werden dem Mitglied berechnet. Ab der zweiten Rücklastschrift ist der Lizenznehmer berechtigt, das Lastschriftverfahren zu kündigen. Auf Antrag des Mitglieds wird der Lizenznehmer mit einer erneuten Teilnahme am Lastschriftverfahren zustimmen, wenn keine berechtigten Gründe entgegenstehen.

Haus- und Benutzerordnung

Im Standort des Lizenznehmers gilt die jeweils ausliegende Hausordnung, die Bestandteil der Vereinbarung ist. Bei groben Verstößen seitens des Mitglieds gegen die Haus- und Benutzerordnung ist der Lizenznehmer berechtigt, die Vereinbarung außerordentlich zu kündigen.

Gesundheitsaufklärung

Das Mitglied erhält in der Eingangsberatung eine Gesundheitsaufklärung, die Bestandteil der Vereinbarung ist.

Haftung

Das Mitglied haftet für selbstverschuldete Unfälle- Der Lizenznehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Regelungen, allerdings nicht für fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden.

Schlussbestimmung

Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Regelungen erfasst grundsätzlich nicht die gesamte Vereinbarung. Statt der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Regelungen.

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