Wenn Sie einen Termin doch nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte spätestens einen Werktag vorher ab.
Sollte die Absage später erfolgen und können wir kurzfristig keinen Ersatz finden, wird der Termin in Rechnung gestellt.
Ausnahme: Es liegt ein Attest / ärztliches Attest vor!
Für gesetzlich Versicherte ist der Heilmittelkatalog eine unentbehrliche Informationsquelle.
Er gibt Auskunft darüber, welche Therapien und wie viele Therapien ein Arzt bei einer gestellten Diagnose verordnen darf.
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